Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Richtlinienvorschlag zur grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen vorzulegen. Zugleich formulieren die Abgeordneten konkrete und ausführliche Empfehlungen zum Inhalt dieser Richtlinie. Derzeit sei, wie das Europäische Parlament in einem mit über 90% Zustimmung angenommenen Bericht feststellt, die grenzüberschreitende Verlegung von Firmensitzen mit administrativen Hürden, Kosten und sozialen Folgewirkungen verbunden und bietet keine Rechtssicherheit.
Verlegungen von Firmensitzen sollten nicht die Auflösung der betreffenden Gesellschaft oder irgendeine Unterbrechung bzw. den Verlust ihrer Rechtspersönlichkeit nach sich ziehen, verlangen die Abgeordneten in ihren Empfehlungen. Ferner sollte die Verlegung nicht zur Umgehung rechtlicher, sozialer und steuerlicher Bedingungen führen. Ab dem Tag der Registrierung im Aufnahmemitgliedstaat müsse für die Gesellschaft das Recht dieses Staates gelten.
Wird eine Verlegung geplant, müsse ein Verlegungsvorschlag formuliert werden, der u. a. einen Zeitplan sowie weitere detaillierte Informationen über die Verlegung enthält. Dieser Verlegungsvorschlag müsse von der Aktionärsversammlung gebilligt werden. Unterliegt die Gesellschaft der Arbeitnehmermitbestimmung, so kann die Aktionärsversammlung den Abschluss der Verlegung davon abhängig machen, dass sie die beschlossenen Regelungen für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ausdrücklich billigt.
Darüber hinaus müsse der Herkunftsmitgliedstaat die Rechtmäßigkeit des Verlegungsverfahrens prüfen und eine Bescheinigung ausstellen, in der abschließend festgestellt wird, dass sämtliche erforderlichen Rechtshandlungen und Förmlichkeiten vollzogen worden sind.